Bildungskarenz für Studium und HTL- Abschluss
Arbeitspause für Weiterbildung
Die Bildungskarenz eröffnet die Möglichkeit, sich von der Arbeit freistellen zu lassen, um an Bildungsmaßnahmen teilzunehmen. Die Abendschule in Wien Landstraße ist auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar.
Dauer der Bildungskarenz
Die Dauer der Bildungskarenz darf- im Zeitraum von vier Jahren - maximal zwölf Monate betragen. Diese 12 Monate können wahlweise im Ganzen - oder in Teilen verbraucht werden. Dabei wird das Dienstverhältnis nicht aufgelöst. Während einer Bildungskarenz erhält der/die Arbeitnehmer/-in vom Arbeitsmarktservice "Weiterbildungsgeld" in Höhe des Arbeitslosengeldes.
Voraussetzungen für einen Anspruch auf Bildungskarenz
- ein zuvor mindestens sechs Monate dauerndes ununterbrochenes Arbeitsverhältnis (Sonderregelungen für Saisonarbeitskräfte)
- der/die Karenzierte muss die Anspruchsvoraussetzungen auf Arbeitslosengeld erfüllen
- Teilnahme an Lehrveranstaltungen im Ausmaß von mindestens vier Semester-Wochenstunden.
Besondere Hinweise:
- Während der Bildungskarenz besteht Kranken- und Unfallversicherungsschutz
- Zeiten einer Bildungskarenz werden bei der Pensionsermittlung berücksichtigt
- Für die Zeit der Bildungskarenz besteht kein Anspruch auf Urlaub und auf Urlaubs- oder Weihnachtsgeld
- Für Ansprüche, die sich nach der Dauer des Dienstverhältnisses richten (z. B. Abfertigung), bleibt die Zeit der Bildungskarenz außer Betracht
- Durch die Inanspruchnahme einer Bildungskarenz werden die Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung nicht verbraucht.
- Kombinationsmöglichkeit Weiterbildungsgeld und "Bildungsteilzeitgeld".
Antragstellung und Auszahlung
Der Antrag auf Bildungskarenz ist bei der jeweils zuständigen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice (AMS im Wohnbezirk) zu stellen.